Allgemeine Geschäftsbedingungen der arcutronix GmbH
Geltungsbereich Die
folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen Ihnen als Geschäftskunden (Kunde) und der arcutronix GmbH
(arcutronix). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültige Fassung. Als Geschäftskunden bezeichnen wir alle Unternehmer und
juristische Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB Diese
Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen des
Kunden gelten nur, wenn die arcutronix dem ausdrücklich und schriftlich
zustimmt. Formularmäßigen Hinweisen auf Geschäftsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen, wobei der Widerspruch nach Eingang entsprechender
Bedingungen bei der arcutronix nicht wiederholt zu werden braucht. Insbesondere
bedeutet die Erbringung von Leistungen oder deren Annahme nicht, dass die
arcutronix derartigen Bedingungen zustimmt.
Vertragsschluss und
Preise Soweit
nichts anderes bestimmt ist, sind Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen und
Angebote freibleibend. Ein nicht befristetes Angebot verliert spätestens 6 Wochen
nach dem Tag der Absendung eine ggf. entstandene Bindungswirkung, wenn es bis
dahin nicht angenommen wurde. Im Übrigen kommt der Vertrag durch schriftliche
Auftragsbestätigung der arcutronix zustande. Sofern
nichts Anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, verstehen sich die
angegebenen Preise zuzüglich Umsatzsteuer ab unserem Lager mit normaler
Verpackung. Auch
bei bestätigten Aufträgen behält sich die arcutronix nach billigem Ermessen
eine Anpassung des Preises vor, wenn im Zeitraum zwischen der Bestellung des
Kunden und der Lieferung an ihn eine Abweichung der EUR-USD-Parität von mehr
als 5 % nach unten eintritt. Der
Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen oder wegen derartiger Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend
machen.
Rechnungsstellung Rechnungen
sind mit Zugang beim Kunden sofort fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen
nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Spezifikationen und
Beschaffenheit Soweit
nichts Anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist, geben die
Spezifikationen, Beschreibungen und sonstigen Angaben durchschnittliche
Erfahrungswerte wieder, von denen unwesentliche Abweichungen im Einzelfall
möglich sind. Die
arcutronix ist jederzeit berechtigt, die Spezifikationen ihrer Produkte zu
ändern oder durch andere zu ersetzen, sofern dadurch die Leistung der Produkte
nicht wesentlich nachteilig beeinflusst wird. Abweichungen der Ware von der
ursprünglichen Vereinbarung sind zulässig, sofern sie die vereinbarten
Leistungsmerkmale erfüllen oder übertreffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn
die ursprünglich vereinbarte Ware nicht mehr lieferbar ist. Die
arcutronix und der Kunde sind sich dessen bewusst, dass Softwareprogramme nach
dem Stand der Technik und Wissenschaft nicht völlig fehlerfrei entwickelt
werden können. Soweit durch die arcutronix Softwareprogramme zu liefern sind,
sind daher stets nur solche Softwareprogramme geschuldet, welche nicht
wesentlich mehr und keine wesentlichen anderen Fehler enthalten, als dies
marktüblich ist. Etwaige
Garantien bedürfen der Schriftform. Aufgrund der Komplexität elektronischer
Strukturen kann die arcutronix das einwandfreie Zusammenwirken ihrer Geräte mit
der beim Kunden vorhandenen Hard- und Software nur bestätigen, wenn der Kunde
der arcutronix eine umfassende und vollständige schriftliche Beschreibung
seiner IT-Umgebung zukommen lässt und eine Überprüfung bei der arcutronix
anfragt.
Lieferung und Leistung Soweit
nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Warenlieferung durch
arcutronix auf der Grundlage der Lieferbedingung EX WORKS gemäß INCOTERMS2010
(aktuell gültige Version). Die
arcutronix ist bemüht Liefer- und Leistungszeiten einzuhalten. Unsere Liefer-
und Leistungszeitangaben sind jedoch nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich
und schriftlich ein verbindlicher Leistungszeitpunkt angegeben worden ist. Teillieferungen
sind grundsätzlich zulässig und dürfen auch selbstständig abgerechnet werden. Höhere
Gewalt, Krieg, Terrorismus, Terrorismusverdacht, Aufruhr, Streik, Aussperrung,
Störung der Rohstoff- und Energieversorgung oder andere Ereignisse, die die
arcutronix trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann und die
Erbringung ihrer Leistung verhindern, befreien die arcutronix von der Liefer-
und Leistungsverpflichtung für die jeweilige Dauer dieser störenden Ereignisse. Bei
einer unberechtigten Annahmeverweigerung des Kunden ist die arcutronix nach
ihrer Wahl berechtigt, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder
pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25% Bruttoauftragswertes zu berechnen.
Der Kunde kann einen niedrigeren, die arcutronix einen höheren Schaden
nachweisen.
Gefahrübergang bei
Warenlieferung Die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit
Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und
für den Fall, dass die arcutronix die Kosten für Transport und
Transportversicherung übernommen hat. Die
Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn trotz dem Kunden mitgeteilter
Versandbereitschaft, die Lieferung aus Gründen unterbleibt, die von der
arcutronix nicht zu vertreten sind.
Mängelrüge Die
gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eingang auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen.
Etwaige Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen schriftlich
mitzuteilen. Bei verdeckten Mängeln läuft diese Frist ab Entdeckung. Die Ware
gilt auch dann als genehmigt, wenn der Kunde sie auf schriftliches Verlangen
der arcutronix nicht innerhalb weiterer 10 Tage zurückschickt. Die
schriftliche Rüge muss den Mangel in Art und Umfang beschreiben. Wird
Ware aus Gründen zurückgenommen, die die arcutronix nicht zu vertreten hat,
trägt der Kunde jede Gefahr bis zum Eingang der Rücksendung.
Gewährleistung /
Mängelhaftung Die
Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang. Leistungen
aus Gewährleistung bewirken weder eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist,
noch setzen sie eine neue Gewährleistungsfrist in Lauf. Die Gewährleistungsfrist
für eingebaute Ersatzteile endet mit der Gewährleistungsfrist des
Gesamtgerätes, in welchem sie integriert sind. Die
Gewährleistung erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie
wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer
Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung auf Grund von Fabrikations-
und/oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach Wahl durch arcutronix
kostenneutral ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hierzu behält
arcutronix sich vor, das defekte Gerät gegen ein Nachfolgeprodukt
auszutauschen. Kein
Gewährleistungsanspruch liegt vor: wenn die
Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, bei entfernten,
geänderten oder unkenntlich gemachten Kennzeichnungen, die Seriennummern
enthalten, bei mechanischen,
thermischen und chemischen Beschädigungen durch unsachgemäßen oder nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch, bei vorsätzlicher oder
unachtsamer Beschädigung, bei Nichtbeachtung der
im Gerätemanual ausgewiesenen technischen Einsatzbedingungen, bei höherer Gewalt und
/ oder Naturkatastrophen (z.B. Blitzschlag, Überspannung), bei Eigen-Reparatur
durch nicht von arcutronix autorisiertes und/oder nicht ausgebildetes Personal des Kunden oder
Dritter.
Mängelansprüche
des Kunden beschränken sich auch bei fristgerechter Rüge zunächst nach Wahl der
arcutronix auf Mangelbeseitigung oder Neulieferung. Schlägt
die Nachbesserung fehl, oder ist diese durch die arcutronix unberechtigt und
endgültig verweigert worden, so ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl den
Kaufpreis zu mindern oder bei erheblichen Mängeln von Vertrag zurückzutreten.
Ein Fehlschlagen der Nachbesserung setzt in der Regel zwei vergebliche
Nachbesserungsversuche voraus. Weitere
Ansprüche wegen Mängeln kann der Kunde nicht geltend machen, es sei denn diese
wären nach Maßgabe des Abschnitts 9 zugelassen.
Haftungsbegrenzung Die
arcutronix haftet gleich aus welchem Rechtsgrund, für eigenes Verschulden und
das ihrer Erfüllungsgehilfen in voller Schadenshöhe nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Für
leichte Fahrlässigkeit und ohne Rücksicht auf ihr Verschulden haftet die
arcutronix nicht, dies gilt nicht, wenn und soweit die arcutronix wesentliche
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt hat. In diesen Fällen wird die
Haftung begrenzt auf typische und bei Abschluss des jeweiligen Auftrages
vorhersehbare Schäden. Ferner haftet die arcutronix nicht für Schäden, welche
durch zumutbare Maßnahmen des Kunden hätten verhindert werden können. Soweit
die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der arcutronix. Die
vorstehenden Haftungsbegrenzungen der Ziffern 9.1 bis 9.3 gelten nicht für den
Ersatz von Schäden bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Nichteinhaltung einer schriftlichen
Beschaffenheitsgarantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Eigentumsvorbehalt Das
Eigentum an den gelieferten Gegenständen und allen zugehörigen Dokumenten geht
auf den Kunden erst mit vollständiger Zahlung, und sobald die gesamten – auch
künftigen oder bedingten – Haupt- und Nebenforderungen aus den Lieferungen der
arcutronix an den Kunden beglichen sind, über. Der
Kunde der Vorbehaltsware ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden
oder zur Sicherung zu übereignen. Der
Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund
gegen Dritte entstehenden Kundenforderungen einschließlich aller Nebenrechte
tritt der Kunde hiermit an die arcutronix zur Sicherung ab und zwar auch
insoweit, als die Ware verarbeitet oder eingebaut ist. Im letzteren Fall
erfasst die Abtretung denjenigen Teil des Wertes, den die Vorbehaltsware im
Verhältnis zur Gesamtsache hat. Eine Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den
Kunden wird in jedem Fall für die arcutronix vorgenommen. Die arcutronix wird
Miteigentümer, gegebenenfalls im Verhältnis des verarbeiteten Bruttowarenwerts
zum Wert anderer verarbeiteter Sachen; dieses gilt auch bei untrennbarer
Vermischung. Das Allein- oder Miteigentum verwaltet der Kunde für die
arcutronix. Die arcutronix ist berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Befugnis zum
Widerruf gilt auch für den Weiterverkauf mit oder ohne Verarbeitung. Zieht
der Kunde Forderungen ein oder verkauft er die Vorbehaltsware weiter, obwohl
die arcutronix die Befugnis dazu widerrufen hat, verstoßen er, bzw. seine
Mitarbeiter gegen vertragliche Vereinbarungen. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum
hinweisen und die arcutronix unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre
Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der
arcutronix in diesem Zusammenhang entstandene gerichtliche und
außergerichtliche Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Auf
Verlangen des Kunden wird die arcutronix Sicherheiten insoweit frei geben, als
deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Schlussbestimmungen Von
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen zwischen arcutronix
und dem Kunden sind nur zulässig, wenn diese vertraglich vereinbart wurden. Die
vertragliche Regelung bedarf der Schriftform. Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung
dieser Schriftformklausel. Es
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Verweisungen in ausländische Rechtsordnungen sind unwirksam. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Hannover. Sollten
einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame
Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt, ihrerseits jedoch wirksam ist.
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